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Agrarministerkonferenz will Einsatz von Saisonarbeitskräften aus Drittländern erleichtern


Boos-John: „Landwirtschaft braucht praxistaugliche Lösungen für Arbeitskräftegewinnung und Risikovorsorge“

Die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder wollen den Einsatz von Saisonarbeitskräften für die deutsche Landwirtschaft erleichtern. Darauf hat sich die Agrarministerkonferenz (AMK) heute auf ihrer Herbstsitzung in Würzburg verständigt. Thüringen hatte dazu gemeinsam mit anderen Ländern einen Beschlussvorschlag in die Beratungen eingebracht. Die Länder fordern den Bund unter anderem auf, weitere Vermittlungsabsprachen mit geeigneten Drittstaaten abzuschließen und die zulässige Dauer einer kurzfristigen Beschäftigung auf bis zu 140 Tage zu erhöhen. Hintergrund ist, dass es für Landwirtschafts- und Gartenbau-Betriebe zunehmend schwieriger wird, ausreichend Saisonarbeitskräfte aus EU-Staaten zu gewinnen.

„Saisonarbeitskräfte sind gerade im Obst- und Gemüseanbau unverzichtbar“, sagte Thüringens Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John. „Wenn Arbeitskräfte fehlen, kann im schlimmsten Fall nicht geerntet werden. Deshalb müssen wir den Betrieben den Zugang zu geeigneten Arbeitskräften erleichtern und zugleich dafür sorgen, dass sich deren Einsatz wirtschaftlich rechnet. Ich freue mich, dass die Agrarministerkonferenz die Thüringer Impulse überwiegend aufgegriffen hat.“

Bislang bestehen Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter anderem mit Georgien und der Republik Moldau. Nach Auffassung der Länder reichen diese Möglichkeiten jedoch nicht aus. Deshalb sollen weitere Partnerschaften mit geeigneten Drittstaaten hinzukommen. Die AMK verweist dabei ausdrücklich auch auf Initiativen aus den Ländern – darunter die Bemühungen Thüringens um eine Vermittlungsabsprache mit Vietnam.

„Wir müssen bei der Gewinnung von Saisonarbeitskräften breiter aufgestellt sein“, so Boos-John. „Dazu gehören zusätzliche Herkunftsländer ebenso wie praktikable Beschäftigungsregelungen. Entscheidend ist, dass die Verfahren für die Betriebe einfach und die Kosten kalkulierbar bleiben.“

Risikoausgleichsrücklage: Bund soll jetzt handeln

Ein zweiter Schwerpunkt der Beratungen betraf die bessere Absicherung landwirtschaftlicher Betriebe gegen zunehmende Wetter-, Markt- und Produktionsrisiken. Die AMK spricht sich dafür aus, die Möglichkeiten zur betrieblichen Risikovorsorge zu stärken. Dazu gehört insbesondere die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage. Sie soll es Landwirtschaftsbetrieben ermöglichen, in wirtschaftlich guten Jahren Rücklagen zu bilden, um sie in Krisenzeiten zur Stabilisierung der Betriebe einsetzen zu können. Daneben fordert die AMK einen Einstieg des Bundes in die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Thüringen setzt sich bereits seit längerem für eine Risikoausgleichsrücklage ein und hatte dazu bereits auf der Herbst-Agrarministerkonferenz 2025 einen eigenen Antrag eingebracht. Auch beim aktuellen Beschluss gehört Thüringen zu den antragstellenden Ländern.

„Dürre, Starkregen, Spätfröste, Tierseuchen oder starke Preisschwankungen gehören zu den Risiken, mit denen Landwirtschaftsbetriebe inzwischen immer häufiger umgehen müssen“, sagte Boos-John. „Statt nach jedem Schadensereignis neue staatliche Hilfsprogramme aufzulegen, sollten wir die Betriebe deshalb besser in die Lage versetzen, eigenverantwortlich vorzusorgen. Eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage ist dafür ein geeignetes Instrument.“

GAP nach 2027: Verlässliche Finanzierung und Spielräume für die Länder

Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz war die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028. Die Länder setzen sich dafür ein, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung auch künftig verlässlich und langfristig zu finanzieren. Die europäische Agrarförderung soll dabei innerhalb der neuen europäischen Förderstruktur als eigenständiger und klar abgegrenzter Bereich erhalten bleiben. Zugleich sollen die Länder ausreichend Spielraum bekommen, um die Fördermittel entsprechend ihrer jeweiligen regionalen Gegebenheiten einzusetzen.

Thüringen unterstützt zudem die Forderung, die Kappung und Degression von Direktzahlungen nicht verpflichtend vorzugeben, sondern eine fakultative und flexible Umsetzung zu ermöglichen. Damit sollen unterschiedliche Betriebsformen und -größen angemessen berücksichtigt werden können.

„Wir brauchen auch nach 2027 eine starke und verlässlich finanzierte europäische Agrarpolitik, die den unterschiedlichen Strukturen in den Regionen gerecht wird“, sagte Boos-John. „Für Thüringen ist dabei wichtig, dass Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zusammen gedacht werden und die Länder genügend Gestaltungsspielraum behalten. Pauschale Vorgaben, die allein an der Betriebsgröße ansetzen, werden der Vielfalt unserer Landwirtschaft nicht gerecht.“

Weitere Ergebnisse der Agrarministerkonferenz

Weitere Beschlüsse der Herbst-AMK betreffen die Neuausrichtung des Düngerechts. Die Länder unterstützen hier nach intensiven Diskussionen das Ziel, die Regelungen praxistauglich und verursachergerecht auszugestalten, die Betriebe von unnötiger Bürokratie zu entlasten und zugleich den Gewässerschutz voranzubringen. Es wurde ein einstimmiger Beschluss aller Länder und des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) gefasst, dass das BMLEH gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium hierzu nochmals Gespräche mit der EU-Kommission aufnehmen soll.

Auch beim Bürokratieabbau fordert die AMK weitere Schritte. Dokumentations- und Berichtspflichten sollen auf Notwendigkeit, Doppelungen und Vereinfachungsmöglichkeiten überprüft werden. Einmal erhobene Daten sollen nach dem „Once-Only“-Prinzip mehrfach genutzt und Verwaltungsverfahren stärker digitalisiert werden.

Darüber hinaus befasste sich die Konferenz mit der klimaresilienten Weiterentwicklung der Landwirtschaft. Hier sprechen sich die Länder unter anderem für eine stärkere betriebliche Risikovorsorge, mehr Forschung und Innovation sowie Maßnahmen zur Verbesserung von Bodengesundheit und Wasserrückhalt aus. Zugleich müsse die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft gewahrt und eine verlässliche Finanzierung entsprechender Maßnahmen nach 2027 sichergestellt werden.

Stephan Krauß
Pressesprecher
 

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